Die Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung bietet Sicherheit: Jedes Jahr erleiden nahezu 8,5 Millionen Menschen einen Unfall. Die Grundversorgung der gesetzlichen Unfallversicherung endet dort, wo Versicherungsschutz dringend benötigt wird. Bei Freizeit, Sport und Hobby, im Haushalt und Straßenverkehr.

Die HDI-Gerling Unfallversicherung schützt Sie umfassend vor den finanziellen Folgen eines Unfalls - weltweit und rund um die Uhr.

Die Leistungen der Unfallversicherung:

  • Versicherungsschutz weltweit rund um die Uhr
  • Versicherungssummen für Tod, Invalidität und Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld für Kinder und Erwachsene
  • Versicherungsschutz auch bei Vergiftungen für Kinder unter 10 Jahren
  • Wahlrecht bei Vertragsabschluß zwischen einer erhöhten Kapitalzahlung oder einer Kapitalzahlung plus zusätzlicher Rentenzahlung im Falle der Invalidität

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Unfallversicherung online abschließen und sparen mit 10% Online-Sofortrabatt
  • Familien und Partnerschaften erhalten ab 2 Personen 20%, ab 3 Personen 25% Online-Sofortrabatt
  • Maßgeschneiderte Tarife durch Classic- und Exclusive-Versicherungsschutz
  • Die Prämien für eine Unfallversicherung gegen alle Unfälle des täglichen Lebens sind zu 50 % als Werbungskosten und - im Rahmen der Höchstbeträge - zu 50 % für Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar.
  • Das Kapital wird grundsätzlich lohn- und einkommensteuerfrei ausgezahlt. (Renten unterliegen mit dem Ertragsanteil der Lohn- bzw. Einkommensteuer).

Was beinhaltet das HDI-Gerling Leistungspaket?

Das HDI-Gerling Leistungspaket bietet Ihnen umfassenden Versicherungsschutz für viele verschiedene Bereiche des täglichen Lebens. Im Einzelnen sind dies:

Invalidität

Wird nach einem Unfall eine Invalidität festgestellt, ist es wichtig, ausreichenden Versicherungsschutz in Form eines einmaligen Kapitals oder einer monatlichen Rente zu erhalten. Zur Absicherung stehen Ihnen zwei Varianten zur Verfügung:

  • Mehrleistung (Progression):
    Die Kapitalzahlung richtet sich nach dem Grad der Invalidität. Bei Vollinvalidität kann diese je nach dem vereinbarten Progressionsmodell bis zum 5-fachen der vereinbarten Invaliditätssumme ansteigen (500 %-Progressionsstaffel).
  • Mehrleistung und Rente:
    Ab dem Invaliditätsgrad von 50% und mehr werden- unabhängig von der Höhe des tatsächlichen Invaliditäts-Grades - 100% der Versicherungssumme fällig. Außerdem wird ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% -unabhängig vom Lebensalter des Versicherten - lebenslänglich eine monatliche Unfallrente in Höhe von 5‰ der zum Zeitpunkt des Unfalles vereinbarten Invaliditätssumme gezahlt. Auf Wunsch kann auch eine Monatsrente von 10‰ vereinbart werden.

In beiden Fällen wird die Kapitalleistung ab dem geringstmöglichen Invaliditätsgrad erbracht.

Übergangsleistung

Sollten Sie 6 Monate ununterbrochen 50 % oder mehr in Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sein, zahlen wir die vereinbarte Übergangsleistung. Nach 3 Monaten wird bereits die Hälfte der Summe fällig, falls bis dahin eine 100%ige Invalidität bestanden hat. Diese Zahlung wird auf die gegebenenfalls nach 6 Monaten fällige Leistung angerechnet.

Todesfall-Leistung

Zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen zahlen wir die vereinbarte Kapitalsumme.

Tagegeld

Ab dem 8. oder einem späteren Tag nach Eintritt des Unfalls erhalten Sie für die Dauer der ärztlichen Behandlung das vereinbarte Tagegeld, sofern der Unfall zu einer Beeinträchtigung Ihrer Arbeitsfähigkeit führt.

Krankenhaustagegeld

Wir zahlen für jeden unfallbedingten Krankenhaustag - in unserer Classic-Deckung bis zu zwei Jahre lang - das vereinbarte Krankenhaustagegeld. In der Exclusive-Deckung verlängert sich der Zeitraum auf drei Jahre.

Darüber hinaus gilt für die Exclusive-Deckung:

  • Krankenhaustagegeld in Höhe von drei Tagessätzen wird auch bei unfallbedingten ambulanten Operationen gezahlt.
  • Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag der unfallbedingten vollstationären Behandlung, längstens für 90 Tage, in einem Rehabilitationszentrum gezahlt. Der Aufenthalt muss unmittelbar an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließen.
  • Rooming-in-Kosten werden für versicherte Kinder erstattet, die am Unfalltag das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
    Rooming-in-Kosten werden geleistet, wenn sich das versicherte Kind zur Behandlung von Unfallfolgen in vollstationärer Behandlung befindet und ein Elternteil bei dem Kind im Krankenhaus übernachtet. Je Übernachtung wird ein pauschaler Kostenzuschuss in Höhe des versicherten Krankenhaustagegeldes, höchstens für 30 Übernachtungen, geleistet.

Genesungsgeld

Im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt zahlen wir dem Unfallpatienten ein Genesungsgeld. Und zwar für die gleiche Anzahl von Tagen, für die wir Krankenhaustagegeld gezahlt haben - maximal jedoch 100 Tage bei der Classic-Deckung bzw. 150 Tage bei der Exclusive-Deckung.

Darüber hinaus gilt für die Exclusive-Deckung:

  • Genesungsgeld wird auch im Anschluss an ambulante Operationen (drei Tagessätze) und vollstationäre Behandlungen in Reha-Zentren (maximal bis zu 30 Tage) gezahlt.

Kosmetische Operationskosten

Kostenersatz für kosmetische Operationen zur Wiederherstellung beschädigter Körperpartien (dauernde Beeinträchtigungen nach Abschluss der Heilbehandlung).

Sofortleistung

Durch diese in der Exclusive-Deckung prämienfreie Leistungsart erhält der Verunglückte eine Soforthilfe bei besonders schweren Verletzungen wie z.B. Querschnittlähmung, Schädel-Hirn-Verletzungen oder schweren Verbrennungen.

Kurbeihilfe

Bei Vereinbarung der Exclusivedeckung wird Kurbeihilfe gezahlt, wenn der Versicherte innerhalb von drei Jahren nach dem Unfalltag eine mindestens dreiwöchige Kur antritt. Die Gesundheitsschädigungen oder deren Folgen müssen durch den Unfall hervorgerufen und durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Kurbeihilfe kann nur einmal pro Unfall in Anspruch genommen werden und wird auch nur einmal je Unfall in Höhe von 3.000 EUR gezahlt.

Bergungskosten

Bei Bergungskosten erfolgt eine Leistung in folgenden Fällen:

  • Suchaktionen nach Unfallverletzten (auch wenn nur die Vermutung eines Unfalls besteht)
  • Rettung von Unfallverletzten und Transport ins nächste Krankenhaus
  • Transport von Unfalltoten zum Heimatort.

Die entstehenden Bergungskosten erstatten wir bis zu einem Betrag von 5.000 EUR. In der Exclusive-Deckung erhöht sich der Betrag sogar auf 10.000 EUR.

Vorsorgeversicherung für Ehepartner und Kinder

Für die Dauer von drei Monaten ist der Ehepartner ab dem Tag der Hochzeit und das Kind ab dem Zeitpunkt der Geburt beim Versicherungsnehmer - in Höhe festgelegter Versicherungssummen für den Todes- und Invaliditätsfall - prämienfrei mitversichert.

Statusbezogene Informationen (§11 VersVermV):

Hauptsitz: Santander Consumer Bank AG, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach

Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach §34d Abs.1 Gewerbeordnung (GewO)
Gemeinsame Stelle i.S.d. §11a Abs.1 GewO:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Str. 29, 10176 Berlin
Tel.: 0180-500 585-0 (14 Ct./Min. aus dt. Festnetzen, max. 42 Ct./Min. aus Mobilfunknetzen), www.vermittlerregister.info , Registrierungs-Nr.: D-B2TR-3Q1DE-75

Schlichtungstelle: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin

Download statusbezogene Informationen (Versicherungsvermittlung)
HDI-Gerling
Service-Hotline

Tel. 01803 - 23 15 08*

Fax. 0221 - 14 46 06 84 08

Mo. – Fr.: 8:00 – 17:00 Uhr

* 9 Ct./Min. aus dt. Festnetzen, max 42 Ct./Min. aus Mobilfunknetzen