Berufsunfähigkeitsversicherung

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Keiner ist vor einem teilweisen oder ständigen Verlust seiner Arbeitskraft sicher. Jeder 5. Angestellte und jeder 4. Arbeiter stellt heutzutage einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung. Da hilft nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Unabhängig davon, ob Sie nun Arbeitnehmer oder Unternehmer sind, Ihre Arbeitskraft ist das Kapital, mit dem Sie Ihren Lebensstandard finanzieren und für die Zukunft vorsorgen.

Alle Erwerbstätigen haben aber eines gemeinsam: Sie können ihre Arbeitskraft - zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Krankheit - ganz oder teilweise verlieren. Und hiervon sind Jahr für Jahr mehr als 200.000 Menschen betroffen. Neben dem Verlust der Gesundheit führt dieses Schicksal häufig auch in die Armut, denn 90 % der Bundesbürger sind für diesen Fall nur unzureichend abgesichert.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung EGO kann Ihnen zwar keinen Schutz gegen den Verlust der Arbeitskraft bieten, aber EGO kann Sie vor den finanziellen Folgen bewahren.

Die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung:

  • Rente bei Berufsunfähigkeit
    (bereits ab einer Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit von mindestens 50%)
    Die Rentenleistung dient zur Sicherung des Lebensstandards bei Berufsunfähigkeit. Die Rente erhalten Sie für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum vereinbarten Ende der Rentenzahlungsdauer.
  • Prämienbefreiung
    Mit der ersten Rente wegen Berufsunfähigkeit entfällt die weitere Prämienzahlung. Und dies bleibt auch so für die gesamte Dauer des Rentenbezugs.
  • Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
    Sie erhalten auch bei einer Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit die vereinbarten Leistungen, falls dieser Zustand voraussichtlich mindestens 6 Monate bestehen wird oder bereits seit mehr als 6 Monaten besteht. Die volle Leistung erhalten Sie bereits bei einer Pflegebedürftigkeit von 3 Pflegepunkten.
  • Leistungserhöhung durch Gewinnbeteiligung
    Bereits ab dem 1. Tag profitieren Sie von einer Gewinnbeteiligung, denn die Leistungen aus der Gewinnbeteiligung werden zur Reduzierung des Prämienaufwandes (Anrechnung) verwendet. Und sollte der Fall einer Berufsunfähigkeit nun doch einmal Wirklichkeit werden, so erhöht sich die fällige Rente noch um eine Zusatzrente aus der Gewinnbeteiligung.
    (Hinweis: Leistungen aus der Gewinnbeteiligung können nicht garantiert werden.)

Die Vorteile der Berufsunfähigkeitsversicherung im Überblick:

  • ein günstiges Preis-/Leistungsverhältnis
  • Möglichkeit des sofortigen Versicherungsschutzes im Rahmen der vorläufigen Deckung
  • Verzicht auf jegliche Verweisung bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit

Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Keine Frist zur Meldung der Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung EGO kennt keine Meldefristen. Und wo keine Meldefristen eingehalten werden müssen, hat selbst eine sehr spät vorgenommene Mitteilung über den Eintritt der Berufsunfähigkeit keinen Einfluss auf unseren Leistungsbeginn.

Nichtbefolgung von ärztlichen Anordnungen

Grundsätzlich ist es Ihre persönliche Entscheidung, den ärztlichen Anordnungen - zum Beispiel besondere Therapien oder Operationen - zur Minderung einer Berufsunfähigkeit nachzukommen. Allerdings kann - was marktüblich ist - verlangt werden, dass einfache Maßnahmen der medizinischen Grundversorgung, wie z.B. das Tragen einer Brille, ergriffen werden.

Taggenaue Abrechnung der Leistungen

Sie erhalten - auch rückwirkend - immer ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit (Ausnahme bei einer vereinbarten Karenzzeit) die versicherten Leistungen.

Dauer der Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn nach ärztlicher Prognose mit einer voraussichtlichen Dauer von wenigstens 6 Monaten zu rechnen ist. Selbst wenn Art und Umfang der Gesundheitsstörungen eine Berufsunfähigkeit von voraussichtlich 6monatiger Dauer nicht erwarten lassen oder der Nachweis über die zeitliche Prognose nicht erbracht werden kann, so liegt eine Berufsunfähigkeit dennoch vor, wenn sie mindestens 6 Monate bestanden hat. In beiden Fällen gilt die Berufsunfähigkeit mit dem ersten Tag des 6-Monatszeitraum als eingetreten.

Umfassende Sicherheit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung EGO bietet rund um die Uhr und weltweit Versicherungsschutz. Weiterhin kennt EGO nur wenige Leistungsausschlüsse. Sogar das Strahlenrisiko ist mitversichert, sofern es sich nicht um Strahlen infolge Kernenergie im Katastrophenfall handelt.

Keine Anzeige bei Berufswechsel

Bei uns brauchen Sie während der Vertragsdauer eine Änderung der beruflichen Tätigkeit von sich aus nicht anzuzeigen.

Ein wichtiges Thema: Verweisung

Bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit verzichten wir - unabhängig von Alter und Beruf - auf jede Form der Verweisung. Für die Beurteilung ist ausschließlich der Beruf maßgeblich, den Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübt haben, und zwar so, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war. Im Klartext bedeutet das: Sicherheit! Im Fall der Fälle erhalten Sie die vereinbarte Leistung ohne langes "Hin" und "Her", denn wir verweisen Sie nicht auf eine andere Tätigkeit, die Sie aufgrund Ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse ausüben könnten oder die Sie bereits ausüben. Nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit können wir - was wiederum marktüblich ist - in gewissen Abständen die Voraussetzungen für den weiteren Leistungsbezug überprüfen. Sofern dann eine neue berufliche Tätigkeit aufgrund neu erworbener Fähigkeiten und Kenntnisse ausgeübt wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Leistung eingestellt werden. Wir leisten aber auf jeden Fall weiter, wenn die neue Berufstätigkeit Ihrer - vor Eintritt der Berufsunfähigkeit erreichten - Lebensstellung nicht entspricht. Einzelheiten können Sie den Versicherungsbedingungen sowie den Erläuterungen und Hinweisen entnehmen.

Klarheit und Offenheit

HDI-Gerling Leben ergänzt die Versicherungsbedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung EGO um "Erläuterungen und Hinweise zum Versicherungsschutz und zu den Bedingungen". Diese enthalten wichtige Zusatzinformationen zu Ihrem Versicherungsvertrag. Und darin finden Sie - in einfacher und verständlicher Form - auch die Antworten zu Ihren Fragen rund um die Themen Leistungsvoraussetzungen und Leistungsprüfung. Diese Erläuterungen sind Bestandteil jedes Neuvertrages und bieten Ihnen somit eine zusätzliche Rechtssicherheit.

Dynamisches Gestaltungsrecht

Sie haben das Recht auf die regelmäßige Erhöhung von Prämie und versicherter Leistung in dem im Versicherungsschein beschriebenen Umfang. Die Aktualisierung des Versicherungsschutzes ohne eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt bis 5 Jahre vor Ablauf der Prämienzahlungsdauer, längstens bis zum 50. Lebensjahr. Die Anpassungen erfolgen nach einem fest vereinbarten Erhöhungsmodus von 3%, 4% oder 5% der Prämie. Vor jeder planmäßigen Erhöhung erhalten Sie eine Benachrichtigung über den aktualisierten Versicherungsschutz und die neue Prämie. Sie können dann wählen, ob Sie die angebotene Erhöhung in diesem Umfang vornehmen möchten.

Angemessene Versorgung

Die Versorgung für den Fall der Berufsunfähigkeit sollte immer in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen stehen. Je nach Tätigkeit ist die Angemessenheit i.d.R. dann gewahrt, wenn die beantragte monatliche Berufsunfähigkeitsrente ca. 60% der mtl. Bruttoeinkünfte aus Arbeitseinkommen (einschließlich vorhandener privater Berufsunfähigkeitsabsicherungen) nicht übersteigt.

Dynamisches Gestaltungsrecht

Sie haben das Recht auf die regelmäßige Erhöhung von Prämie und versicherter Leistung in dem im Versicherungsschein beschriebenen Umfang. Die Aktualisierung des Versicherungsschutzes ohne eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt bis 5 Jahre vor Ablauf der Prämienzahlungsdauer, längstens bis zum 50. Lebensjahr. Die Anpassungen erfolgen nach einem fest vereinbarten Erhöhungsmodus von 3%, 4% oder 5% der Prämie. Vor jeder planmäßigen Erhöhung erhalten Sie eine Benachrichtigung über den aktualisierten Versicherungsschutz und die neue Prämie. Sie können dann wählen, ob Sie die angebotene Erhöhung in diesem Umfang vornehmen möchten.

Angemessene Versorgung

Die Versorgung für den Fall der Berufsunfähigkeit sollte immer in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen stehen. Je nach Tätigkeit ist die Angemessenheit i.d.R. dann gewahrt, wenn die beantragte monatliche Berufsunfähigkeitsrente ca. 60% der mtl. Bruttoeinkünfte aus Arbeitseinkommen (einschließlich vorhandener privater Berufsunfähigkeitsabsicherungen) nicht übersteigt.

Statusbezogene Informationen (§11 VersVermV):

Hauptsitz: Santander Consumer Bank AG, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach

Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach §34d Abs.1 Gewerbeordnung (GewO)
Gemeinsame Stelle i.S.d. §11a Abs.1 GewO:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Str. 29, 10176 Berlin
Tel.: 0180-500 585-0 (14 Ct./Min. aus dt. Festnetzen, max. 42 Ct./Min. aus Mobilfunknetzen), www.vermittlerregister.info , Registrierungs-Nr.: D-B2TR-3Q1DE-75

Schlichtungstelle: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin

Download statusbezogene Informationen (Versicherungsvermittlung)
HDI-Gerling
Service-Hotline

Tel. 01803 - 23 15 08*

Fax. 0221 - 14 46 06 84 08

Mo. – Fr.: 8:00 – 17:00 Uhr

* 9 Ct./Min. aus dt. Festnetzen, max 42 Ct./Min. aus Mobilfunknetzen