Hinweis zur Steuerbescheinigung 2011
Wenn Sie für das Jahr 2010 bereits eine Steuerbescheinigung erhalten haben, wird Ihnen die Steuerbescheinigung für das Jahr 2011 automatisch zugesandt. Eine Beantragung ist ebenfalls nicht notwendig, sofern Sie ein Depot bei uns führen bzw. in 2011 geführt haben oder Geschäftskunde (juristische Person) sind. In allen Fällen wird die Steuerbescheinigung für 2011 ab März 2012 automatisch an Sie verschickt.
Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zur Abgeltungsteuer vom 1. Januar 2009 hat sich für Anleger vieles vereinfacht. Durch die automatische Abführung der Kapitalertragsteuer an das Finanzamt wird in den meisten Fällen keine Steuerbescheinigung mehr benötigt.
Kapitalerträge, die den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801,– € (Verheiratete 1.602,– €) bzw. den von Ihnen angegebenen Betrag übersteigen, werden pauschal mit 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert.
Angefallene Veräußerungsverluste können situationsbezogen mit Veräußerungsgewinnen aus dem Wertpapiergeschäft sowie Bruttozinsgutschriften verrechnet werden.
Durch die direkte Abführung der Abgeltungsteuer an das Finanzamt ist die auf die Kapitalerträge entfallene Einkommensteuer grundsätzlich abgegolten. Somit findet keine Belastung im Rahmen der Einkommensteuererklärung statt.
Eine Steuerbescheinigung wird erst dann benötigt, wenn Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung Ihre Kapitalerträge bei dem Finanzamt veranlagen möchten. Für alle Kunden, die ein Depot bei der Santander Consumer Bank führen bzw. im Jahr 2011 geführt haben, wird die Steuerbescheinigung automatisch erstellt.
Mögliche Fälle, in denen Sie doch eine Steuerbescheinigung benötigen:
- Wenn in Ihrem Depot ausländische, thesaurierende Investmentfonds geführt werden.
- Wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag so aufgeteilt haben, dass Kapitalerträge besteuert wurden, obwohl Sie insgesamt die 801,– €/1.602,– € des Sparerpauschbetrages nicht erreicht haben.
- Wenn Ihr persönlicher Steuersatz niedriger ist als die durch die Abgeltungsteuer belasteten 25 Prozent.
- Wenn Ihre Kapitalerträge über den Freistellungsauftrag hinaus besteuert wurden und Sie keinen Antrag auf Einbehaltung der Kirchensteuer bei Ihrem Kreditinstitut gestellt haben.
Wenn Sie eine Steuerbescheinigung für das Jahr 2011 beantragen möchten und
- keine Steuerbescheinigung für das Jahr 2010 erhalten haben,
- kein Depot haben,
- kein Geschäftskunde sind,
können Sie diese über den nachfolgenden Link anfordern:
Wenn Sie eine Steuerbescheinigung für das Jahr 2010 beantragen möchten, bitten wir Sie, die Beantragung hier durchzuführen:
Bitte beachten Sie, dass Sie über den oben aufgeführten Link ausschließlich die Steuerbescheinigung für das Jahr 2010 beantragen können.

